Erbrecht in Gifhorn und Wahrenholz

Kanzlei Seibert als rechtliche Unterstützung für Ihre Nachlassregelung

Erbrechtliche Fragen? Die Kanzlei Seibert steht Ihnen zur Seite

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Angelegenheiten rund um das Vermögen und den Nachlass einer verstorbenen Person. Es legt fest, wer Erbe wird, welche Ansprüche bestehen und wie der Nachlass verteilt wird. Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fragen und Unsicherheiten aufwerfen kann. Um einen reibungslosen Ablauf der Nachlassregelung zu gewährleisten, ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit den wichtigsten Aspekten des Erbrechts vertraut zu machen.

  • Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Hier richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach den gesetzlichen Regelungen. Hat der Verstorbene jedoch ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, gelten die darin festgelegten Regelungen.
  • Testament: Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass individuell zu regeln. Es kann bestimmen, wer welche Vermögenswerte erhält, wer erbberechtigt ist und wer als Erbe eingesetzt wird. Ein Testament sollte sorgfältig verfasst und regelmäßig überprüft werden, um mögliche Ungenauigkeiten oder Lücken zu vermeiden. Es ist außerdem wichtig, dass das Testament formgerecht erstellt wird, um seine Gültigkeit sicherzustellen.
  • Pflichtteilsanspruch: Auch wenn im Testament andere Regelungen getroffen wurden, haben nahe Verwandte in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden. Der Pflichtteilsanspruch muss allerdings innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.
  • Erbschaftssteuer: Beim Erben und Vererben von Vermögen fällt in der Regel Erbschaftsteuer an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Es gibt jedoch auch Freibeträge und Steuervergünstigungen, die in Anspruch genommen werden können. Um eine optimale Gestaltung der Erbschaftsteuer zu erreichen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu beraten.
  • Testamentsvollstreckung: Eine Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein, um den letzten Willen des Verstorbenen durchzusetzen und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Ein Testamentsvollstrecker übernimmt die Abwicklung des Nachlasses und sorgt dafür, dass die Anweisungen des Erblassers umgesetzt werden. Dies kann insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Streitigkeiten innerhalb der Familie hilfreich sein. Es ist empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten einen Testamentsvollstrecker zu benennen und diesen mit den individuellen Wünschen und Vorstellungen vertraut zu machen.

 

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eine fundierte juristische Beratung erfordert. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen einer Erbrechtsberatung. Diese beginnt oft mit einer eingehenden Analyse Ihrer individuellen Situation und Ihrer persönlichen Wünsche und Vorstellungen. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen rechtlichen Optionen auf und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung. Dabei weisen wir auch auf mögliche steuerliche Auswirkungen hin und helfen Ihnen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Die Kanzlei Seibert empfiehlt: So schützen Sie Ihr Vermögen für die nächste Generation

Um eine geregelte und reibungslose Erbauseinandersetzung zu gewährleisten, ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten eine rechtliche Absicherung vorzunehmen. Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten an: der Erbvertrag und das Testament.

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen, in der die Verteilung des Nachlasses und die Erbfolge festgelegt werden. Dieser Vertrag ist bindend und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden. Ein Erbvertrag kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn eine Familie oder ein Unternehmen langfristig zusammengehalten werden soll.

Das Testament hingegen ist eine persönliche Verfügung des Erblassers, in der er festlegt, wer welche Anteile am Nachlass erhält. Anders als beim Erbvertrag kann das Testament jederzeit eigenständig und ohne Zustimmung Dritter geändert oder widerrufen werden. Es gibt verschiedene Formen des Testaments wie das eigenhändige Testament, das notarielle Testament oder das gemeinschaftliche Testament.

Um sicherzustellen, dass ein Erbvertrag oder Testament rechtlich wirksam ist und allen erforderlichen Formvorschriften entspricht, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. In unserer Kanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung in diesem Bereich und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Überprüfung von Erbverträgen und Testamenten.

Wie funktionieren Erbauseinandersetzungen?

Erbauseinandersetzungen können ein komplexes und sensibles Thema sein, vor allem wenn es um den Nachlass eines geliebten Menschen geht. Eine Erbauseinandersetzung tritt dann in Kraft, nachdem der Erbfall eingetreten ist und der Erblasser verstorben ist. Dabei geht es darum, den Nachlass des Verstorbenen aufzuteilen und die Erben zu ermitteln. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Erbauseinandersetzung durchzuführen – auf dem Wege der Einigung oder gerichtlich.

Im Idealfall einigen sich die Erben auf eine Aufteilung des Nachlasses durch eine Erbengemeinschaft. Sie können dabei selbst festlegen, wer welchen Teil des Nachlasses erhält. Natürlich sollte diese Einigung schriftlich erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist auch möglich, einen Erbvertrag oder ein Testament aufzusetzen, um die Verteilung des Nachlasses schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wenn sich die Erben nicht einigen können, kommt es zur gerichtlichen Erbauseinandersetzung. In diesem Fall wird ein Nachlassgericht eingeschaltet, welches über die Verteilung des Nachlasses entscheidet. Das Gericht berücksichtigt dabei die gesetzliche Erbfolge und eventuell vorhandene Testamente oder Erbverträge. Es kann auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen.

Bei einer Erbauseinandersetzung können verschiedene rechtliche Fragen auftreten, die geklärt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Feststellung der Erben, die Bewertung des Nachlasses, die Aufteilung von Immobilien oder Unternehmen sowie die Regelung von Schulden oder Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer Erbauseinandersetzung ist die Erbschaftsteuer. Je nach Höhe des Nachlasses können erhebliche Steuerzahlungen anfallen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über mögliche steuerliche Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

In solchen komplexen erbrechtlichen Angelegenheiten stehen wir gerne an Ihrer Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen, Streitigkeiten beizulegen und eine faire Aufteilung des Nachlasses sicherzustellen.

Rechtsberatung und Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten

Erbrechtliche Streitigkeiten können sehr belastend sein und die Familie sowie das Vermögen stark beeinträchtigen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich frühzeitig kompetente Hilfe zu suchen, um eine faire Lösung zu finden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten in Gifhorn und Umgebung. Wir unterstützen Sie unter anderem bei folgenden erbrechtlichen Streitigkeiten:

  • Testamentanfechtung: Wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments bestehen oder Unregelmäßigkeiten vermutet werden, können wir Ihnen helfen, das Testament anzufechten und Ihre Rechte geltend zu machen.
  • Pflichtteilsansprüche: Wenn Sie enterbt wurden oder der Ihnen zustehende Pflichtteil nicht korrekt berechnet wurde, setzen wir uns für Ihre Ansprüche ein und helfen Ihnen, eine gerechte Aufteilung des Erbes zu erreichen.
  • Erbauseinandersetzung: Wenn es zu Streitigkeiten bei der Verteilung des Nachlasses kommt, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bei der Durchführung einer Erbauseinandersetzung.
  • Erbschaftsanfechtung: Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Erbe durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist oder eine andere Form des Erbschaftsbetrugs vorliegt, stehen wir Ihnen bei der Anfechtung der Erbschaft zur Seite.
  • Testamentsvollstreckung: Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung für Sie und sorgen dafür, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird.

Unser Ziel ist es, eine schnelle und effiziente Lösung für Ihre erbrechtlichen Streitigkeiten zu finden und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und nehmen uns Zeit, Ihre individuelle Situation zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu entwickeln. Uns ist bewusst, dass erbrechtliche Streitigkeiten oft emotionale Angelegenheiten sind und nehmen uns daher besonders viel Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie umfassend zu beraten.

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Gifhorn und Wahrenholz übernehmen wir gerne Ihre rechtliche Begleitung.

Unfallregulierung
Geltendmachung Ihrer Ansprüche, Vermittlung eines unabhängigen und renommierten Gutachters, Korrespondenz mit Ihrer und der gegnerischen Versicherung, sowie mit der Polizei

Verkehrsstrafrecht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (früher: Unfallflucht), Trunkenheit oder (Drogen-)Rausch im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz, Kennzeichenmissbrauch, Nötigung, Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Unterlassene Hilfeleistung

Verkehrszivilrecht
Unfallregulierung (Sachschäden), Schmerzensgeldansprüche, Nutzungsausfalls- und Verdienstausfallsschäden

Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldbescheid, Geschwindigkeit, Rotlicht- oder Abstandsverstöße, Alkohol am Steuer, Benutzung eines Mobiltelefons, Verletzung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen oder beim Wenden

Verkehrsverwaltungsrecht
Fahrerlaubnis und MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), Fahrtenbuchauflagen