Ihr Anwalt für Familienrecht in Gifhorn & Wahrenholz

Lösungen nach Trennung und Scheidung

Alles rund um das Thema Familienrecht in Gifhorn und Umgebung

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Familie beschäftigt. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern sowie der weiteren Verwandtschaft.

Das Familienrecht umfasst verschiedene Themenbereiche. Dazu gehören beispielsweise Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ehe und Scheidung, Vaterschaft, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder sowie Regelungen rund um Eheverträge und Güterrecht.

  • Im Bereich Lebenspartnerschaft, Ehe und Scheidung regelt das Familienrecht die Voraussetzungen und Wirkungen einer Eheschließung sowie die rechtlichen Folgen einer Scheidung wie etwa Unterhaltszahlungen oder die Aufteilung des ehelichen Vermögens.
  • Das Sorgerecht betrifft die elterliche Verantwortung für Kinder. Hier legt das Familienrecht fest, wer das Sorgerecht für ein Kind hat und welche Rechte und Pflichten bezüglich Erziehung, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge seitens der Eltern bestehen.
  • Auch das Thema Unterhaltspflicht spielt im Familienrecht eine große Rolle. Es bestimmt, wer in welchem Umfang Unterhaltszahlungen leisten muss. Dabei werden Aspekte wie das Einkommen, die Bedürfnisse und die finanziellen Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigt.

Wie kann ein Scheidungsverfahren nach Familienrecht eingeleitet werden?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahren sollten einige Schritte nach Familienrecht unbedingt beachtet werden:

Trennung:
Vor dem Einreichen einer Scheidung müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt leben. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihre eheliche Beziehung beendet haben.

Scheidungsantrag stellen:
Um das Scheidungsverfahren offiziell zu starten, muss einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Der Antrag muss alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel den Grund für die Scheidung, das Trennungsdatum und Informationen über gemeinsame Kinder.

Anwaltliche Vertretung:
Es ist ratsam, sich einen erfahrenen Familienanwalt zu nehmen, der Sie in Ihrem Scheidungsverfahren unterstützt und Ihre Interessen vertritt. Wir können gerne dabei helfen, den Scheidungsantrag vorzubereiten und sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Ehegattenunterhalt:
Wenn ein Ehepartner finanziell vom anderen abhängig ist, kann es notwendig sein, einen Antrag auf Ehegattenunterhalt zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn während der Ehe ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Partnern bestand. Als Familienanwältin kann ich Sie gemeinsam mit meinem Team bei der Berechnung des Unterhalts unterstützen und den Antrag für Sie stellen.

Sorgerecht und Umgangsrecht:
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, müssen Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht getroffen werden. Hierbei ist es wichtig, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund steht.

Vermögensaufteilung:
Bei einer Scheidung müssen auch Fragen der Vermögensaufteilung geklärt werden. Hierzu gehören unter anderem Fragen zur Verteilung von Immobilien, gemeinsamen Konten und sonstigem Vermögen. Gerne können wir Ihnen bei der Aufstellung einer fairen Vermögensaufteilung behilflich sein.

Scheidungsurteil:
Nachdem alle relevanten Punkte im Scheidungsverfahren geklärt wurden, wird das Gericht ein Scheidungsurteil erlassen. Dieses Urteil beendet die Ehe rechtlich und legt die endgültigen Regelungen fest.

Nachsorge:
Nach der Scheidung können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein, wie zum Beispiel die Anpassung von Unterhaltszahlungen oder Sorgerechtsregelungen.

Natürlich ist jede Scheidung individuell und es müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig an einen kompetenten Anwalt für Familienrecht zu wenden, der Ihnen bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens und möglicher Gerichtsverfahren zur Seite steht und Ihre Interessen vertritt.

Warum ist eine kompetente Rechtsberatung durch einen Anwalt für Familienrecht wichtig?

Bei rechtlichen Angelegenheiten rund um die Familie ist eine kompetente Rechtsberatung von entscheidender Bedeutung. Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und von vielen individuellen Faktoren abhängt. Eine falsche Entscheidung oder eine unzureichende Beratung kann weitreichende negative Folgen haben – sowohl emotional als auch finanziell.

Als erfahrene und kompetente Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, Lösungen zu finden und Ihre Interessen bestmöglich vor dem Gesetzbuch zu vertreten.

In allen Bereichen des Familienrechts erarbeiten wir im vertrauensvollen Miteinander Lösungen, dank derer Sie auch nach der Trennung und/oder Scheidung Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner noch in die Augen sehen können.

Zudem unterstützen wir Sie in sämtlichen Fragen des Ehe- und Kindschaftsrechts.

Im Rahmen einer auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Erstberatung in unseren Kanzleiräumen beraten wir Sie gerne ausführlich zu folgenden Themen:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Ehescheidungsverfahren

Welche Aspekte sind während der Trennung bzw. des Scheidungsverfahrens zu klären?

Die Sorge um das gemeinsame Kind

Während einer Trennung und nach einer Scheidung ist eine der emotionalsten Entscheidungen die Sorge um das gemeinsame Kind. Als Rechtsanwältin für Familienrecht setze mich für die Interessen und Rechte Ihres Kindes ein:

  • Elterliche Sorge: Unter dem Begriff der elterlichen Sorge werden die Rechte und Pflichten zusammengefasst, die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern haben. Sie beinhaltet die Verantwortung für das Wohl und die Entwicklung des Kindes sowie die Befugnis, Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten zu treffen.

  • Umgangsrecht: Nach einer Trennung oder Scheidung hat jedes Elternteil weiterhin das Recht, regelmäßig Zeit mit dem gemeinsamen Kind zu verbringen. So soll sichergestellt werden, dass das Kind weiterhin eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen haben kann. Der Umgang wird in der Regel im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung oder eines gerichtlichen Beschlusses festgelegt.


Die gerechte Aufteilung Ihres Vermögens

Wir vertreten Ihre finanziellen Interessen und unterstützen Sie gerne bei der gerechten Aufteilung Ihres Vermögens im Rahmen des Trennungs- und Ehescheidungsverfahrens:

  • Zugewinnausgleich: Bei einer Ehescheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen in der Regel ausgeglichen. Dabei wird der Zugewinn, also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner, ermittelt und hälftig aufgeteilt.

  • Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner. Diese werden ausgeglichen, um eine gerechte Verteilung der Rentenansprüche sicherzustellen.

  • Ehewohnung und Hausrat: Bei einer Trennung und Scheidung muss auch die Aufteilung der gemeinsamen Wohnung und des Hausrats geregelt werden. Fragen wie das Recht zum Verbleib in der Ehewohnung oder die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Haushaltsgegenstände stehen hierbei im Fokus.

  • Ehewohnung und Hausrat: Bei einer Trennung und Scheidung muss auch die Aufteilung der gemeinsamen Wohnung und des Hausrats geregelt werden. Hierbei geht es um Fragen wie das Recht zum Verbleib in der Ehewohnung oder die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Haushaltsgegenstände.


Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt

Basierend auf den finanziellen Gegebenheiten prüfen wir Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt oder Ihren Bedarf zur Geltendmachung von Unterhalt und setzen uns für Ihre Rechte ein:

  • Unterhaltspflicht: Jedes Elternteil hat eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind. Der Kindesunterhalt umfasst den finanziellen Bedarf des Kindes wie zum Beispiel für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Bildung und Freizeitaktivitäten.

  • Berechnung des Kindesunterhalts: Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Regel nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“, die bestimmte Unterhaltsbeträge je nach Einkommen und Alter des Kindes festlegt. Es ist wichtig, dass die Unterhaltspflichtigen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit offenlegen, um den Unterhaltsbetrag korrekt berechnen zu können.

  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt: Während einer Trennung können Unterhaltsansprüche bestehen, wenn ein Ehepartner finanziell bedürftig, der andere Partner jedoch leistungsfähig ist. Nach der Scheidung kann unter bestimmten Umständen ein nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden.

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen als Rechtsanwalt in Gifhorn, die eigenen Interessen in Scheidungs- und Familienangelegenheiten zu schützen.

In allen Bereichen des Familienrechts erarbeiten wir im vertrauensvollen Miteinander mit Ihnen Lösungen, dank derer sie auch nach Trennung und Scheidung ihrer Partnerin oder ihrem Partner noch in die Augen sehen können.

Gerne unterstütze ich Sie in sämtlichen Fragen des Ehe-, und Kindschaftsrechts.

Im Rahmen einer auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Erstberatung in unseren Kanzleiräumen, beraten wir ich Sie gern ausführlich zu folgenden Themen:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Ehescheidungsverfahren

Insbesondere sind während der Trennung bzw. des Ehescheidungsverfahrens zu klären:

Während einer Trennung und nach einer Scheidung ist eine der emotionalsten Entscheidungen die Sorge um das gemeinsame Kind. Ich setze mich für die Interessen und Rechte Ihres Kindes ein.

  • Elterliche Sorge (Recht und Pflicht, für gemeinsame Kinder zu sorgen)
  • Umgangsrecht (Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt)

Basierend auf den finanziellen Gegebenheiten prüfe ich Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt oder Ihren Bedarf zur Geltendmachung von Unterhalt und setze mich für Ihre Rechte ein.

  • Kindesunterhalt (Höhe und Dauer der Verpflichtung, dem Kind Unterhalt zu gewähren)
  • Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt (Verpflichtung der Ehegatten zu gegenseitiger Unterhaltung)

Ich vertrete Ihre finanziellen Interessen und unterstütze Sie gerne bei der gerechten Aufteilung Ihres Vermögens im Rahmen des Trennungs-, und Ehescheidungsverfahrens

  • Zugewinn (Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens)
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Rentenzahlungen)
  • Ehewohnung (Recht zum Verbleiben in der Ehewohnung)
  • Hausrat (Teilung der während der Ehe erworbenen Haushaltsgegenstände)