Anwaltskosten

Zufriedenheit durch Kostentransparenz

Kosten für eine Rechtsberatung durch die Kanzlei Seibert: So planen Sie Ihre Ausgaben richtig ein

Rechtsanwaltskosten sind für viele Mandanten ein unbekanntes Gebiet. Gerne möchten wir Ihnen deswegen einen Überblick über die Kosten geben, die bei einer rechtlichen Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt auf Sie zukommen können. Unser Anliegen ist dabei eine transparente und verständliche Kommunikation, damit Sie unsere Kanzlei mit einem guten Gefühl aufsuchen können.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Grundlage der Vergütung

Die Höhe und Berechnung der Anwaltskosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann daher variieren. Grundsätzlich orientieren sich die Kosten in Deutschland am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese legt fest, wie viel ein Anwalt für seine Tätigkeit verlangen darf. Die Gebühren können je nach Art des Rechtsstreits, der Komplexität des Falls und dem Umfang der Angelegenheit unterschiedlich hoch ausfallen. Gleichzeitig sind jedoch auch Mindestvergütungssätze vorgeschrieben, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden.

In den meisten Fällen wird eine Vergütung nach Stunden berechnet. Dabei wird mein Zeitaufwand als Anwältin für die Bearbeitung Ihres Falls mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert.

Es ist jedoch ebenso möglich, eine Vergütung nach dem Gegenstandswert zu vereinbaren. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert oder dem Wert der Rechtsangelegenheit. Diese Form der Abrechnung findet vor allem in gerichtlichen Verfahren Anwendung.

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, fallen in der Regel höhere Kosten an. Neben den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten und gegebenenfalls Gutachterkosten auf Sie zukommen.

Information im Erstberatungsgespräch mit Anika Seibert-Vogt

Für jeden Mandanten stellt sich unweigerlich die Kostenfrage. Daher erfolgt grundsätzlich bei der Erstberatung ein offenes Gespräch über die Kosten, denn es gilt frühzeitig die Erfolgsaussichten und das prozessuale Risiko abzuwägen, um Ihnen die Entscheidung über das weitere Vorgehen zu erleichtern.

Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir Ihnen maximal die gesetzlich festgelegte Vergütung von derzeit 226,10 EUR inkl. MwSt.

Die Anwaltskosten müssen Sie nicht alleine tragen

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Die sogenannte Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine rechtliche Vertretung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen eine Deckungszusage der Versicherung und das Vorliegen eines versicherten Risikos. Nach Mandatserteilung klären wir auf Ihren Wunsch mit Ihrer Versicherung ab, ob Ihr Rechtsfall gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen.

Versicherungsverträge können Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihnen keine Kosten entstehen, so kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherung bereits vor dem Erstberatungsgespräch und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Beachten Sie bitte auch eine möglicherweise anfallende Selbstbeteiligung.

Sie können sich jedoch stets den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei auswählen. Dies sieht das Gesetz so vor. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht in Ihrem Wahlrecht beschneiden!

Rechtsstreit erfolgreich: Wer übernimmt die Anwaltskosten?

In einer langwierigen Auseinandersetzung vor Gericht haben Sie endlich Ihre Klage gewonnen – herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Doch neben der Freude über den Sieg taucht eine wichtige Frage auf: Wer wird die Anwaltskosten übernehmen?

Die Übernahme der Anwaltskosten ist ein wesentlicher Aspekt nach einem erfolgreichen Rechtsstreit. In der Regel ist die Partei, die den Prozess verloren hat, dazu verpflichtet, die Kosten der siegreichen Partei zu tragen. Dies gilt nicht nur für die eigentlichen Anwaltsgebühren, sondern auch für Auslagen wie Gerichtskosten, Zeugengebühren und ähnliche Aufwendungen. Der Grundgedanke hinter dieser Regelung ist, dass der Verlierer die finanzielle Belastung tragen sollte, da er durch sein Verhalten den Prozess notwendig gemacht hat.

Sobald das Gerichtsurteil rechtskräftig ist und keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, können Sie mithilfe Ihrer Anwälte die Durchsetzung der Kostenübernahme gegenüber der unterlegenen Partei beantragen. In der Regel wird ein Kostenfestsetzungsverfahren eingeleitet, in dem die genauen Kosten ermittelt und festgelegt werden. Hierbei sollten Sie alle relevanten Unterlagen (beispielsweise Rechnungen der Anwälte und Belege für entstandene Auslagen) vorlegen, um die Höhe der Kosten nachvollziehbar zu machen.

Allerdings kann es durchaus Ausnahmen und Besonderheiten geben, die die Kostenübernahme beeinflussen könnten. Zum Beispiel könnte das Gericht bei bestimmten Gründen, die den Verlierer von der Kostenpflicht befreien könnten, eine Haftungsfreistellung (Freistellung von den Kosten) gewähren.

In jedem Fall sollten Sie sich bewusst sein, dass die Durchsetzung der Kostenübernahme möglicherweise zusätzliche Schritte erfordert und Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist sinnvoll, Geduld zu bewahren und sich von Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Schritte korrekt und effektiv durchführen.

Information im Erstberatungsgespräch 

Für jeden Mandanten stellt sich unweigerlich die Kostenfrage.

Daher erfolgt grundsätzlich bei der Erstberatung ein offenes Gespräch über die Kosten.

Denn es gilt frühzeitig die Erfolgsaussichten und das prozessuale Risiko abzuwägen, um Ihnen die Entscheidung über das weitere Vorgehen zu erleichtern.

Für die Erstberatung berechnen wir Ihnen maximal die gesetzlich festgelegte Vergütung von derzeit 226,10 EUR inkl. MwSt.

Grundlage der Vergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt in Deutschland die anwaltliche Vergütung.

Zum Teil sind Mindestvergütungssätze vorgeschrieben, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden.

Ihre Rechtsschutzversicherung

Nach Mandatserteilung klären wir auf ihren Wunsch mit ihrer Versicherung ab, ob Ihr Rechtsfall gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen.

Versicherungsverträge können Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihnen keine Kosten entstehen, so kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherung bereits vor dem Erstberatungsgespräch und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Beachten Sie bitte auch eine möglicherweise anfallende Selbstbeteiligung.

Sie können sich jedoch stets den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei auswählen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht in Ihrem Wahlrecht beschneiden!