Kontakt
Zufriedenheit durch Kostentransparenz!
Information im Erstberatungsgespräch
Für jeden Mandanten stellt sich unweigerlich die Kostenfrage.
Daher erfolgt grundsätzlich bei der Erstberatung ein offenes Gespräch über die Kosten.
Denn es gilt frühzeitig die Erfolgsaussichten und das prozessuale Risiko abzuwägen, um Ihnen die Entscheidung über das weitere Vorgehen zu erleichtern.
Für die Erstberatung berechnen wir Ihnen maximal die gesetzlich festgelegte Vergütung von derzeit 226,10 EUR inkl. MwSt.
Grundlage der Vergütung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt in Deutschland die anwaltliche Vergütung.
Zum Teil sind Mindestvergütungssätze vorgeschrieben, um einen Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden.
Ihre Rechtsschutzversicherung
Nach Mandatserteilung klären wir auf ihren Wunsch mit ihrer Versicherung ab, ob Ihr Rechtsfall gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen.
Versicherungsverträge können Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihnen keine Kosten entstehen, so kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherung bereits vor dem Erstberatungsgespräch und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Beachten Sie bitte auch eine möglicherweise anfallende Selbstbeteiligung.
Sie können sich jedoch stets den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei auswählen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht in Ihrem Wahlrecht beschneiden!